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Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für Marketing-SMS in der Schweiz und der EU? [
Q1070
]
Für Marketing-SMS müssen Sie die geltenden Gesetze des
Empfängerlandes
einhalten:
Schweiz
– das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und andere Vorschriften verbieten unaufgeforderte kommerzielle elektronische Nachrichten. Eine ausdrückliche vorherige Zustimmung (Opt-in) der Empfänger ist erforderlich.
EU / EWR
– die ePrivacy-Richtlinie und die DSGVO verlangen eine freiwillige, spezifische und dokumentierte Zustimmung für Direktmarketing.
Stellen Sie immer eine klare Abmeldemöglichkeit bereit (z. B. „STOP antworten“) in jeder Marketingnachricht.
Bewahren Sie Einwilligungsnachweise für Audit-Zwecke auf.
Transaktionale SMS (Bestellbestätigungen, Terminerinnerungen, OTPs) benötigen im Allgemeinen keine Marketingeinwilligung, müssen aber dennoch die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten. Für Ihren spezifischen Anwendungsfall empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsberaters.
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